Zu den komplexen Rechtsgebieten gehört das Erbrecht. Die Grenzen zu anderen Rechtsgebieten wie Steuer- und Familienrecht sind fließend. In unserer Gesellschaft verdrängen wir den Tod. Wer denkt schon gerne über die eigene Sterblichkeit nach oder über den Verlust von nahen Angehörigen?
Das sollten wir aber. Ist das Vermächtnis samt Vermögenswerten nicht geregelt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Oft mit überraschenden Folgen, die im schlimmsten Fall nicht im Sinne des Verstorbenen sind.
5 Fallbeispiele zum Erbrecht, die Sie garantiert verblüffen:
- Das Testament: Frau Müller besitzt eine Stadtvilla im Bielefelder Musikerviertel. Bei einem Autounfall kommt sie ums Leben. Ihr Lebensgefährte ist von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Der Neffe erbt ihren gesamten Besitz. Laut aktuellen Statistiken haben nur rund 30 Prozent der Deutschen ein Testament.
- Ungültig trotz Unterschrift: Alles richtig gemacht denkt Herr Meier und schläft für immer ein. Doch sein am Computer verfasstes und ausgedrucktes Testament ist ungültig. Trotz Unterschrift. Ein Testament muss eigenhändig oder beim Notar verfasst worden sein. So geht das Ersparte nicht als Spende an eine ehrenamtliche Organisation, sondern sein Bruder erbt das Geld.
- Verjährung: Sarah hat an der Universität Bielefeld ihren Traummann kennengelernt. Sie folgt dem Gastprofessor nach Kanada, um dann mit ihm auf Weltreise zu gehen. Zuhause in Hoberge-Uerentrup stirbt ihr Vater. Nach fünf Jahren kommt die junge Frau wieder zurück nach Ostwestfalen, um ihr Erbe einzufordern. Sie erhält: nichts. Nach drei Jahren verfällt der Pflichtteilsanspruch.
- Der Staat erbt alles: Frau Schulz aus Ubbedissen hat ihren Lebensabend in München verbracht, um ihren todkranken Zwillingsbruder zu pflegen. Im Gegensatz zu ihrem Bruder mag sie Bayern nicht. Bis zu ihrem Tod klagt sie über Heimweh. Die Geschwister Schulz haben keine Kinder und Verwandten. Frau Schulz hat ihr Testament unauffindbar im Geheimfach ihrer Kommode versteckt. Das Bundesland, wo der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, erbt jetzt ihr gesamtes Vermögen.
- Haus weg: Witwe Ehlebracht versteht die Welt nicht mehr. Sie und ihr Mann hatten doch alles geregelt. Als „Zugewinngemeinschaft“ geht das Vermögen zur Hälfte an den überlebenden Partner und je zu gleichen Teilen an die vier Kinder. Die jüngste Tochter klagt auf den Pflichteilanspruch. Jetzt muss Frau Ehlebracht das Haus in Stieghorst verkaufen, um die Tochter auszuzahlen.
Nachlass regeln – Familienfrieden wahren
Erbstreitigkeiten kommen in fast allen Familien vor. Wer sich frühzeitig um das Erben und Vererben kümmert, sorgt für klare Verhältnisse und wahrt den Familienfrieden. Als Faustregel gilt: je früher, desto besser. Wenn es um das eigene Testament geht, empfehlen wir auch gleich weitere Vollmachten und Patientenverfügungen zu planen. Für das gute Gefühl im Ernstfall so behandelt zu werden, wie es den eigenen Vorstellungen entspricht.
Zum Beispiel eröffnen sich steuerliche Vorteile, wenn bei der vorweggenommenen Erbfolge ein Teil des Vermögens bereits zu Lebzeiten an Erben verschenkt wird. Eine fundierte Beratung in der Kanzlei Busch am Bach in der Bielefelder Innenstadt hilft bei der Umsetzung des letzten Willens und Testamentsvollstreckung im Sinne der Beteiligten. Auch in Bezug auf Schenkung und Schenkungssteuer.
Juristisch einwandfrei erben und vererben in Ostwestfalen-Lippe
Wir helfen bei der Gestaltung des Testaments oder des Erbvertrags. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Pflichtteilsrecht mit Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch sowie das Erbschaftssteuerrecht. Auch Erbengemeinschaften begleiten wir bei der Verwaltung des Erbes. Auch bei Auseinandersetzungen zwischen den Miterben helfen wir weiter. Auch im internationalen Steuerrecht ist die Kanzlei Busch am Bach ein kompetenter Ansprechpartner.